Dein Experte für Camper

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen

Veit Neises, Webseiten wirkaufenihrencamper.de & camper-verkafen.lu
Franz-Altmeyer-Straße 51, 66693 Tünsdorf

Stand: 01/2023

Präambel

Bitte lese diese Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, bevor du die Website  https://tesla-verkaufen.com. und die auf dieser angebotenen Dienste anwendest. Durch die Anwendung unserer Website bzw. unserer Dienste erklärst du dein Einverständnis, an diese Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.

I. Bewertung, Begutachtung und Vertragsabschluss von Gebrauchtfahrzeugen unter Nutzung der Website

  1. Die Firma Auto Neises (nachfolgend „Käufer“) betreibt die Website https://tesla-verkaufen.com. Diese ermöglicht es Anwendern, unter der Kategorie „Angebot erhalten“ gewisse Fahrzeugdaten in ein Anfrageformular auf der Website einzugeben und auf dieser Basis eine kostenlose Beurteilung über den erzielbaren Fahrzeugpreis an die vom Anwender angegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.

  2. Das Resultat der Bewertung fußt auf den vom Anwender eingegebenen Fahrzeugdaten und stellt lediglich eine Schätzung des zu erzielenden Kaufpreises dar. Weder das Ergebnis der Bewertung noch die in diesem Zusammenhang übermittelten weitergehenden Informationen stellen ein verbindliches Kaufangebot an den Anwender oder ein verbindliches Verkaufsangebot des Anwenders für ein Fahrzeug dar.

  3. Auf Grundlage der überlieferten Daten aus dem Anfrageformular wird ein Ankaufsangebot  erstellt und via E-Mail mitgeteilt. Die Angaben des Anwenders aus dem Anfrageformular, ggfs. vom Anwender gesondert mitgeteilte Angaben zum Fahrzeug und ggfs. die Feststellungen aus einem vom Anwender überlieferten Gebrauchtwagenzustandsbericht gelten als vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeuges.

  4. Das Angebot des Käufers ist freibleibend und hat eine Gültigkeit von 24 Std. Preisveränderungen, die durch den Hersteller, kurzfristige Angebot- und Nachfrageschwankungen resultieren, könnten zu einer Anpassung des Preises führen, wenn das Angebot nicht alsbald angenommen wird.  Der Verkäufer ist an den Ankaufvertrag höchstens fünf Tage gebunden. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Verkäufer die Annahme des Kaufangebots schriftlich bestätigt, in der Regel durch Unterzeichnung des Kaufvertrages, oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unmittelbar in Kenntnis zu setzen, wenn er den Ankauf annimmt. Der Vertragsschluss geschieht ausschließlich auf Grundlage dieser Konditionen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird. Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich, ein Rücktritt ist ausgeschlossen.

  1. Erfüllungsort ist, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, der Betriebssitz des Käufers. Für eine Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer entstehen dem Anwender zusätzliche Kosten.

II. Zahlung/Finanzierung

  1. Kommt der Abschluss eines Kaufvertrages zustande, so wird der vereinbarte Kaufpreis grundsätzlich bei der Übergabe des Fahrzeuges, der Fahrzeugdokumente und etwaiger Zubehörteile (z.B. Zweitschlüssel) an den Anwender überwiesen. Hierzu bietet der Käufer eine „Echtzeitüberweisung“ an. Es liegt nicht in der Verantwortung des Käufers, ob die Bank des Anwenders den Service einer Echtzeitüberweisung anbietet. Sollte eine Echtzeitüberweisung nicht möglich sein, wird der Kaufpreis mit einer Standardüberweisung ausgeführt. Der Anwender erhält vom Käufer einen entsprechenden Zahlungsnachweis. Sofern es sich um einen gewerblichen Kauf handelt, d.h. der Kauf unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, verstehen sich alle angegebenen Preise als Bruttopreise, dass bedeutet inkl. deutscher Umsatzsteuer. Sollte der Anwender sein Fahrzeug nicht als Privatperson verkaufen, hat der Käufer so lange das Recht die Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises zurückzuhalten, bis ihm eine den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht werdende schriftliche Originalrechnung des Anwenders vorliegt. Sollte der Anwender nicht als letzter Halter in den Fahrzeugdokumenten benannt sein, so hat er auf Verlangen des Käufers nachzuweisen, dass er zum Verkauf des Fahrzeugs befugt ist. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch die Dokumentation einer lückenlosen Eigentumskette zwischen dem Anwender und dem letzten eingetragenen Halter erfolgen, beispielsweise durch die Vorlage der entsprechenden Kaufverträge. Sofern der Anwender das Fahrzeug für einen Dritten oder durch einen Dritten verkauft, hat er auf Verlangen des Käufers eine entsprechende Vollmacht des letzten eingetragenen Halters in den Fahrzeugpapieren im Original vorzulegen. Der Käufer ist berechtigt, bis zum Vorliegen der oben genannten Nachweise bzw. Dokumente die Auszahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.

  2. Soweit das Fahrzeug finanziert ist, ist der Anwender vor Übergabe des Fahrzeuges verpflichtet bei seiner finanzierenden Bank eine Ablösebescheinigung anzufordern. Aus diesem muss der Ablösewert inkl. aller Vertragsdaten zum Kredit (Kreditnehmer, Vertragsnummer und Ablösesumme) hervorgehen. Es ist nicht ausreichend, nur den Ablösewert zu benennen. Sollte bei der Fahrzeugübergabe die Ablösebescheinigung nicht vorliegen, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung erst nach Übergabe der Bescheinigung vorzunehmen. Die Zahlung an die Bank erfolgt, sofern keine Echtzeitüberweisung möglich ist, mit einer Standardüberweisung. Der Nutzer erhält vom Käufer einen Zahlungsnachweis in Form einer Kopie.

III. Liefertermin und Lieferverzug

Bleibt der Anwender mit der Lieferung des Fahrzeugs länger als acht Tage nach vereinbartem Übergabedatum in Verzug, so kann der Käufer dem Nutzer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Sofern der Käufer Schadenersatz verlangt, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen höheren oder der Anwender einen geringeren Schaden nachweist.

IV. Haftung des Nutzers, Haftungsausschluss

  1. Der Anwender garantiert, dass das Fahrzeug in seinem unbestrittenen und alleinigen Eigentum steht oder aber er zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt ist.

  2. Der Anwender garantiert, dass die für die Abgabe eines Ankaufangebots durch den Käufer erforderlichen Fahrzeugangaben wahrheitsgetreu und vollständig im Ankaufsformular eingetragen werden. Zudem muss der Nutzer Angaben zu allen verkehrstechnischen Eigenschaften des Fahrzeuges sowie eventuell vorhandenen technischen, optischen oder versteckten Mängeln machen, soweit ihm diese bekannt sind. Dazu steht dem Anwender zum einen die Rubrik “Beschädigung” im Angebotsformular zur Verfügung zum anderen die digitale Besichtigung, in der der Anwender vor dem Zusenden des Kaufvertrages eine Beschreibung zu eventuellen Beschädigungen und Bilder hochladen kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Auto kostenlos zur Besichtigung am Betriebssitz des Käufers vorzuführen. Aufwendungen und Schäden, die dem Käufer aufgrund fehlerhafter Angaben des Anwenders entstehen, kann der Käufer in voller Höhe vom Anwender ersetzt fordern. Beschädigungen, die erst nach dem Kaufvertragsabschluss kommuniziert werden, führen zu einer entsprechenden Wertminderung. Der Käufer wird sich für diesen Fall bemühen, sich mit dem Nutzer auf eine faire Wertminderung zu einigen.

  3. Eine Haftung des Käufers für Schäden des Nutzers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Käufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen herrühren sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Anwenders durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertraut. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

V. Verbraucherstreitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt die Europäische Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Der Käufer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anwender und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  2. Gerichtsstand ist Merzig, soweit der Anwender Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat bzw. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

  3. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.